Reinhard Frank Stiftung
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Grundsätze der Mittelverwendung

Die Stiftung ist in erster Linie eine Förderstiftung, hält sich jedoch die Möglichkeit offen, sich bei Eignung auch in eigenen Projekten zu engagieren. 

Die satzungsmäßigen Zwecke werden langfristig erfüllt. Die Zwecke Bildung und Erziehung sowie Forschung und Wissenschaft werden im Fördervolumen stärker gewichtet als Jugendhilfe und mildtätige Zwecke. 

Die gewährte Hilfe soll direkt wirksam und zukunftsorientiert sein. Eine Hebelwirkung zugunsten des Gemeinwohls ist wünschenswert. 

Die Stiftung fördert keine Privatpersonen.  Inländische und ausländische gemeinnützige Einrichtungen müssen die jeweils erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllen. Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen besteht nicht.

Die Stiftung fördert nur konkrete Projekte. Anträge werden per Email gestellt. In einem Antrag müssen Ziel, Zweck und Bedarf für das Anliegen vorgetragen und begründet werden. Zur ordnungsgemäßen Umsetzung eines Projekts gehören Berichtswesen und Projektcontrolling.  

Die Stiftung gibt weder Defizitgarantien noch nachträgliche Finanzierungen.

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