Zweck der Stiftung ist
- die Förderung von Bildung und Erziehung,
- die Förderung der Wissenschaft und Forschung,
- die Förderung der Jugendhilfe und
- die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne der deutschen Abgabenordnung.
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks kann im In- und Ausland erfolgen. Mittel an inländische Einrichtungen werden nur an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgekehrt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.
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